PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen.
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in Anspruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Rechtsgrundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere Abrechnungsdienstleister, gesetzliche Kostenträger, Labore und ggf. Ärzte.
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Hebamme personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern sich nach Ihrer Auffassung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung entgegenstehen.
Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
6.3 Bezahlung:
Per Rechnung innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsstellung.
6.4 Mietverlängerung:
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur schriftlich per Email angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.
6.5 Gerätemängel:
Zeigt sich beim Betrieb des Gerätes während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch des Gerätes ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz des Mietgerätes. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
6.6 Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung des Mietgerätes stehen.
6.7 Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Das Mietgerät bleibt grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
6.8 Versicherung:
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch des Mietgerätes, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.